Dem MFCA können nach den Statuten (gemäß § 4, Abs. 6 - Aufnahmekriterien) beitreten:

a) alle lizenzierten Amateurfunker die bei der Seefahrt tätig sind oder waren,

b) Personen mit Amateurfunklizenz, die im Bereich der Schifffahrt, Hafenbehörden, Binnenschifffahrt, Flusspioniere, Werften, Museums- oder Sportschifffahrt, usw. zu tun haben oder hatten. Antragsteller der Sportschifffahrt müssen einen Sportbootführerschein nachweisen,

c) Personen ohne Funklizenz, z. B.  SWL (Short-Wave-Listener), wenn die vorgenannten Seefahrtbedingungen zutreffen,

d) Amateurfunker die nicht die Punkte a) oder b) erfüllen: sollen ihre Verbundenheit zur Seefahrt nachweisen, z. B. in Form von bereits erarbeiteten Marinefunk-Diplomen, durch oftmalige Teilnahme an Marinefunker-Runden oder als sogenannter ,,Kuttergast" bei Veranstaltungen von Marinefunk-Aktivitäten (z. B. bei Funkevents), die eine entsprechende Verbundenheit erkennen lässt,

e) fördernde (außerordentliche) Mitglieder, die den MFCA finanziell oder ideell unterstützen,

f) Ehrenmitglieder mit besonderen Verdiensten um den MFCA werden auf Lebenszeit ernannt. Diese sind von der Beitragspflicht befreit,

g) Personen die bereits Mitglied in Marinefunkerclubs sind (z. B.: RNARS, MF-Runde, MARAC, BMARS, INORC, FNARS, YOMARC, ANARS, ARMI, …)

 

MITGLIEDSANTRAG (Membership application form) zum Ausdrucken, Ausfüllen und Einsenden

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